(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer / Dolmetscher und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer / Dolmetscher nur verbindlich, wenn er sie schriftlich anerkannt hat.
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer / Dolmetscher rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung / des Dolmetscherauftrages zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, Dolmetschen konsekutiv / simultan usw.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung / Erfüllung des Dolmetscherauftrages notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer / Dolmetscher bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe usw.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung dieser Informationen und Unterlagen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers/Dolmetschers.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Verwertungsrechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten Dritter stellt er den Übersetzer / Dolmetscher frei.
(1) Der Übersetzer / Dolmetscher behält das Recht auf Nacherfüllung. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung in der Übersetzung enthaltener Mängel.
(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels unverzüglich geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt der Übersetzer / Dolmetscher die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Übersetzer / Dolmetschers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer / Dolmetscher beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Dabei gilt Punkt 5 (2).
(1) Der Übersetzer / Dolmetscher haftet nur bei eigener grober fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch schädliche Programme (Viren, Trojaner usw.) verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei eigener leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer / Dolmetscher auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) verursachten Schadens wird auf die Höhe des Auftragswertes (in EUR ohne MwSt.) begrenzt.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer / Dolmetscher wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
Der Übersetzer / Dolmetscher verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
(1) Der Übersetzer / Dolmetscher ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer / Dolmetscher dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Punkt 6. verpflichten.
(1) Die Rechnungen des Übersetzer / Dolmetschers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von der jeweiligen in den Rechnungen angegebenen Zahlungsfristen.
(2) Der Übersetzer / Dolmetscher hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Umsatzsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer / Dolmetscher kann einen angemessenen Vorschuss auf seine Vergütung verlangen.
(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese ist den jeweils geltenden Sätzen des Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetzes (JVEG) gleich.
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers.
(2) Der Übersetzer / Dolmetscher behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer / Dolmetscher die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer / Dolmetscher mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch, Englisch oder Russisch.
Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
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