Preise

Für Übersetzungen gilt ein Mindestsatz pro Normzeile (55 Anschläge inklusive Leerzeichen). Je nach Schwierigkeitsgrad des Textes und Dringlichkeit des Auftrags können höhere Sätze angewandt werden. Diese sind den jeweils geltenden Sätzen des Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetzes (JVEG) gleich. Zu den anwendbaren Sätzen pro Normzeile wird die gesetzliche Mehrwertsteuer addiert.

Mindestsatz pro Übersetzungsauftrag beträgt 40,00 EUR zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer.

Für das Dolmetschen wird im Regelfall eine Tages- bzw. Halbtagespauschale basierend auf der geplanten Dauer, dem Charakter
(Simultan oder Konsekutiv) und dem Schwierigkeitsgrad des Einsatzes vereinbart.
Feste Stundenpreise gibt es nicht.
Für andere Dienstleistungen gelten Preise nach Vereinbarung.
Für alle Aufträge gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.