Für Übersetzungen gilt ein Mindestsatz pro Normzeile (55 Anschläge inklusive Leerzeichen). Je nach Schwierigkeitsgrad des Textes und Dringlichkeit des Auftrags können höhere Sätze angewandt werden. Diese sind den jeweils geltenden Sätzen des Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetzes (JVEG) gleich. Zu den anwendbaren Sätzen pro Normzeile wird die gesetzliche Mehrwertsteuer addiert.
Mindestsatz pro Übersetzungsauftrag beträgt 40,00 EUR zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer.
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